Staatliche Überwachung mit Google Maps

Big Brother is watching you

Wer mag Sie nicht, die tollen Google Tools. Google Sitemaps, Google Desktop oder eben Google Maps. Auch Vater Staat weiss inzwischen offensichtlich, wie man Google Maps oder in die bessere Version Google Earth bedient.

Meine Eltern besitzen seit 1980 ein kleines Grundstück mit Gartenlaube im Norden von Berlin. Ruhlsdorf liegt im Zuständigkeitsbereich vom Amt Biesenthal-Barnim. Wie anderswo, muss auch hier Zweitwohnungssteuer gezahlt werden. Dazu erwartet das Amt Biesenthal-Barnim Angaben über die Größe der Zweitwohnung. Die Steuer fällt im Fall meiner Eltern recht niedrig aus, da es sich nur um eine "Wochenendlaube" handelt.

Vor 2 Tagen flatterte folgender kommunaler Brief ins Haus:

.. unsere Liegenschaftsabteilung hier im Hause hat die Möglichkeit sich alle Bebauungen auf Karten und Luftbildaufnahmen anzusehen. Auch die Angaben über die Größe der Bebauung sind abrufbar. Es gibt zwischen Ihren Angaben hinsichtlich der Größe Ihrer Zweiwohnung und unseren Angaben Differenzen. Da sich die Amtsverwaltung die Möglichkeit der Prüfung Ihrer Angaben vorbehält, möchte ich einen Vor-Ort-Termin für die Besichtigung und Vermessung Ihrer Zweitwohnung vereinbaren.


Was war passiert? Offensichtlich hatten einige Beamte über Verwandte von Google Maps und Google Earth erfahren und das unglaubliche Potential zusätzlicher Steuereinnahmen entdeckt. Mit ein paar Klicks lassen sich die gemachten Angaben zur Größe der Zweitwohnungen bei den Laubenpiepern, mit den "tatsächlichen" Daten aus dem Satelliten vergleichen. Google lügt nicht. Das es Gartenfreunde gibt, die einen angebauten Schuppen oder eine überdachte Terasse zu schätzen wissen, ist erstmal egal wenn der Rubel rollt. Vielleicht lassen sich mit Google Maps und Google Earth wirklich ein paar schwarze Schafe ausmachen. Der Großteil der Kleingärtner wird jedoch wahrheitsgemäße Angaben machen. Der Aufwand, die Steuerangestellten in der fachgemäßen Benutzung der komplizierten Web 2.0 Tools zu schulen, Briefe hin- und herzuschreiben und Vor-Ort Termine wahrzunehmen, ist sicherlich nicht gerechtfertigt.



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